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Hundesport-Turnierhelferarrow_back Startseite

Nutzungsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für die Nutzung des Hundesport-Turnierhelfers unter hundesport-turnierhelfer.de, angeboten von Erik Fortenbacher, Bäckerweg 13, 23923 Selmsdorf („wir“).

Der Turnierhelfer richtet sich ausschließlich an Vereine und andere Ausrichter von Hundesport-Turnieren („Verein“), nicht an Verbraucher. Wer ein Vereinskonto anlegt, bestätigt, für einen solchen Ausrichter zu handeln, und stimmt diesen Bedingungen zu. Für Helfer und Starter, denen der Verein einen Zugang einrichtet, gelten sie sinngemäß; der Verein sorgt dafür, dass sie sich daran halten.

2. Was der Turnierhelfer ist

Der Turnierhelfer unterstützt Vereine bei Turnieren in Rally Obedience und Hoopers: Startermeldungen, Startreihenfolge, Erfassung von Zeiten und Wertungen am Ring, Auswertung, Urkunden und Listen sowie Live-Ansichten für Helfer und Starter. Wir entwickeln ihn laufend weiter; Funktionen können sich ändern, dazukommen oder wegfallen.

Wir bemühen uns um einen störungsfreien Betrieb, gerade an Turniertagen. Eine bestimmte Verfügbarkeit schulden wir aber nicht; Wartung, Störungen beim Hoster oder im Netz am Turnierort können den Dienst unterbrechen. Der Verein sollte für den Turniertag einen Rückfallweg haben, etwa ausgedruckte Start- und Wertungslisten.

3. Konto und Zugänge

  • Die Angaben bei der Registrierung müssen zutreffen.
  • Haltet Passwörter, Anmelde-Links und QR-Codes geheim. Wer einen Anmelde-Link hat, kann sich damit anmelden. Gebt sie nur an die Person weiter, für die sie gedacht sind.
  • Der Verein ist für die Turnierkonten verantwortlich, die er für Helfer und Starter anlegt. Merkt ihr, dass jemand Unbefugtes einen Zugang nutzt, sagt uns bitte sofort Bescheid.

4. Kosten und Lizenzen

Das erste Turnier eines Vereins ist kostenlos; die erzeugten Dokumente tragen dann ein Wasserzeichen. Für weitere Turniere gibt es kostenpflichtige Lizenzen. Umfang, Preis und Laufzeit ergeben sich aus der Preisübersicht auf der Startseite und aus unserer Bestätigung per E-Mail, mit der wir die Lizenz freischalten. Bezahlt wird per Rechnung. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet (Kleinunternehmer).

Preise für bestehende Lizenzen ändern wir während ihrer Laufzeit nicht. Neue Preise kündigen wir mindestens 4 Wochen vorher an.

5. Daten der Teilnehmer

Für die Daten, die der Verein zu seinem Turnier erfasst — Starter, Hunde, Richter, Helfer, Ergebnisse —, ist der Verein Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Wir verarbeiten sie nur in seinem Auftrag. Dafür gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (Vertrag zur Auftragsverarbeitung); er ist Bestandteil dieser Bedingungen.

Der Verein sorgt insbesondere dafür, dass

  • er die Daten erheben und bei uns verarbeiten lassen darf,
  • die Teilnehmer wissen, dass ihre Daten mit dem Turnierhelfer verarbeitet werden (etwa im Hinweis zum Datenschutz in der Ausschreibung oder im Meldeportal),
  • Angaben zu einer Behinderung oder zu Anpassungen nur mit Einwilligung der betroffenen Person erfasst werden und Angaben zu Minderjährigen nur, soweit sie für das Turnier nötig sind.

Was wir sonst mit Daten tun, steht in der Datenschutzerklärung.

6. Inhalte des Vereins

Was der Verein einträgt und hochlädt, bleibt seins. Wir nutzen es nur, um den Dienst zu erbringen: speichern, sichern, anzeigen, auswerten und als Dokument aufbereiten. Für hochgeladene Dateien wie Logos oder Urkundenhintergründe muss der Verein die nötigen Rechte haben.

7. Was nicht erlaubt ist

  • rechtswidrige oder fremde Rechte verletzende Inhalte einzustellen,
  • den Dienst automatisiert in großem Umfang abzurufen oder seine Schutzmechanismen zu umgehen,
  • den Betrieb zu stören oder Sicherheitslücken auszunutzen, statt sie uns zu melden.

Bei Verstößen können wir Inhalte entfernen und Zugänge vorübergehend oder dauerhaft sperren. In der Regel sagen wir vorher, worum es geht.

8. Auswertung

Die Auswertung rechnet Punkte, Zeiten und Platzierungen nach den hinterlegten Regeln zusammen. Sie ist ein Hilfsmittel und kann irren oder unvollständig sein. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Prüfungsordnungen und die Entscheidungen der Richter. Der Verein prüft die Ergebnisse, bevor er sie bekannt gibt oder Urkunden ausgibt.

9. Haftung

Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn wir eine Pflicht verletzen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Nutzung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Verein vertrauen darf; dann ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt. Für das kostenlose erste Turnier haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für die oben genannten Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.

Für den Verlust von Daten haften wir nur in dem Umfang, der auch bei regelmäßiger Sicherung durch den Verein entstanden wäre. Der Verein sollte wichtige Ergebnisse und Dokumente deshalb herunterladen.

10. Ende der Nutzung und Löschung

Der Verein kann die Nutzung jederzeit beenden und die Löschung seines Kontos verlangen; bereits bezahlte Lizenzen werden dann nicht erstattet. Wir können die Nutzung mit einer Frist von 4 Wochen beenden, etwa wenn der Dienst eingestellt wird; bezahlte, noch nicht verbrauchte Lizenzzeit erstatten wir dann anteilig. Das Recht, aus wichtigem Grund sofort zu sperren (Abschnitt 7), bleibt unberührt.

Turniere löschen wir 12 Monate nach dem Turniertag automatisch mit allen zugehörigen Daten und Dokumenten. Bis dahin kann der Verein alles herunterladen, was er aufbewahren möchte.

11. Änderungen dieser Bedingungen

Ändern wir diese Bedingungen, schicken wir die neue Fassung mindestens 4 Wochen vor ihrem Inkrafttreten an die E-Mail-Adresse des Vereinskontos. Widerspricht der Verein nicht bis dahin, gilt sie; darauf weisen wir in der Mail eigens hin. Widerspricht er, können beide Seiten die Nutzung beenden.

12. Schluss

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz des Betreibers. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen wirksam.

Stand: 8. Oktober 2026

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